Die Stadt in der Pfalz an der Deutschen Weinstraße ist eines der Zentren des deutschen Weinbaus und veranstaltet jährlich das Deutsche Weinlesefest, bei dem in der Regel die Deutsche Weinkönigin gewählt wird. Neustadt an der Weinstraße, bis 1936 und von 1945 bis 1950 Neustadt an der Haardt, ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Einwohner
53.491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67433, 67434, 67435
Vorwahlen
06321, 06327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
2. Ordnungsamt Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
3. Finanzamt Neustadt an der Weinstraße
An den Weiden 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Gemeinde Neustadt an der Weinstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Bebauungsplanverfahren für die Winzinger Spange, begonnen am 09.02.2021, konzentriert sich auf die Errichtung einer neuen Straßenverbindung mit Fuß-/Radweg, die Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks Winzinger Straße und die Ergänzung von Radverkehrsanlagen. Ehemalige Bahnliegenschaften sollen als gewerbliche Bauflächen genutzt werden, und das Gelände der Soku soll für kulturelle und freizeitliche Nutzungen gesichert werden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Hambach wurde am 28.01.2020 beschlossen. Hier wird das Baurecht für die äußere und innere Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 separat und zeitlich vorgezogen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu verbessern.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" plant die Errichtung einer 26 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, um den Klimazielen des Bundes und der Länder zu entsprechen. Der geeignete Standort liegt östlich des Diakonissen Mutterhauses und nördlich der Bundesstraße B 39.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim zielt auf die Nachverdichtung einer 1,5 Hektar großen innerörtlichen Fläche für Wohnzwecke, unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauung.
- Der Bebauungsplan "Landesgartenschau" für die Durchführung der Landesgartenschau 2027 umfasst die bauleitplanerische Sicherung und Zukunftsentwicklung der Kernflächen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und privaten Akteuren Zielvorgaben zu machen.
- Der Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 konzentriert sich auf die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Realschule plus und einer Kindertagesstätte, verbunden mit der Errichtung von zugehörigen Außenbereichen und Nutzungen.
- Der Bebauungsplan "Kasernenstraße, IV. Änderung" im Stadtbezirk 32 zielt auf die bauplanungsrechtliche Beschränkung weiterer Einzelhandelsbetriebe am Ergänzungsstandort Quartier Hornbach, um das Innenstadtzentrum und den Ergänzungsstandort Weinstraßenzentrum nicht zu belasten.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.