Die Stadt in der Pfalz an der Deutschen Weinstraße ist eines der Zentren des deutschen Weinbaus und veranstaltet jährlich das Deutsche Weinlesefest, bei dem in der Regel die Deutsche Weinkönigin gewählt wird. Sie gehört zu den zehn größten Städten des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
53.491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67433, 67434, 67435
Vorwahlen
06321, 06327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
2. Ordnungsamt Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
3. Finanzamt Neustadt an der Weinstraße
An den Weiden 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Gemeinde Neustadt an der Weinstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Bebauungsplanverfahren für die Winzinger Spange, begonnen am 09.02.2021, konzentriert sich auf die Errichtung einer neuen Straßenverbindung mit Fuß-/Radweg, die Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks Winzinger Straße und die Ergänzung von Radverkehrsanlagen. Ehemalige Bahnliegenschaften sollen als gewerbliche Bauflächen genutzt werden, und das Gelände der Soku soll für kulturelle und freizeitliche Nutzungen gesichert werden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Hambach wurde am 28.01.2020 beschlossen. Hier wird das Baurecht für die äußere und innere Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 separat und zeitlich vorgezogen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu verbessern.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" plant die Errichtung einer 26 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, um den Klimazielen des Bundes und der Länder zu entsprechen. Der geeignete Standort liegt östlich des Diakonissen Mutterhauses und nördlich der Bundesstraße B 39.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim zielt auf die Nachverdichtung einer 1,5 Hektar großen innerörtlichen Fläche für Wohnzwecke, unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauung.
- Der Bebauungsplan "Landesgartenschau" für die Durchführung der Landesgartenschau 2027 umfasst die bauleitplanerische Sicherung und Zukunftsentwicklung der Kernflächen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und privaten Akteuren Zielvorgaben zu machen.
- Der Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 konzentriert sich auf die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Realschule plus und einer Kindertagesstätte, verbunden mit der Errichtung von zugehörigen Außenbereichen und Nutzungen.
- Der Bebauungsplan "Kasernenstraße, IV. Änderung" im Stadtbezirk 32 zielt auf die bauplanungsrechtliche Beschränkung weiterer Einzelhandelsbetriebe am Ergänzungsstandort Quartier Hornbach, um das Innenstadtzentrum und den Ergänzungsstandort Weinstraßenzentrum nicht zu belasten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.